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DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG IN WUPPERTAL

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden.

Ab dem 25. Mai 2018 findet die Anwendbarkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung statt.

Ihnen bleiben zur Umsetzung

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WER IST VON DER REGELUNG BETROFFEN?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist sehr weit gefasst (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und umfasst beispielsweise Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer, Autokennzeichen oder aber auch die IP-Adresse einer Person. Ausreichend ist es, wenn die Informationen einer Person lediglich irgendwie zugeordnet und damit ein Personenbezug hergestellt werden kann.

Die DSGVO bezieht schließlich jede automatisierte Verarbeitung und jede nichtautomatisierte Verarbeitung bei Speicherung in einem Dateisystem mit ein.

Bei einer automatisierten Verarbeitung werden beispielsweise Computer, Smartphones, Kameras, Webcams, Dashcams, Scanner oder Kopierer erfasst. Jede Benutzung von Computer, Internet, E-Mail kann also zur Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung führen, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

BUßGELDVORSCHRIFT

Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Hier ist der oben genannte Unternehmensbegriff von Bedeutung: Es gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der der einzelnen juristischen Person.

€ Bußgeld

GIBT ES EINE MELDEPFLICHT?

Ja, nach Art. 33 EU-DSGVO muss jeder Verstoß unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung erfolgen. Höchstens binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde.

Auch der Betroffene, der Datenschutzverletzung muss informiert werden.

WELCHE MAßNAHMEN SIE ERBRINGEN KÖNNEN

Grundsätzlich sind die Maßnahmen für die Erbringung der neuen DSGVO abhängig davon, wie Sie aktuell aufgestellt sind. Grundsätzlich empfehlen wir aber mindestens folgende Punkte:

 

  1. Der Speicherort der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden sollte verschlüsselt sein.
  2. Eine verwaltete Firewall kann den Zugriff in und auf Ihr Netzwerk sichern und protokollieren. Mitarbeiter können und müssen entsprechend geschult werden.
  3. Im Vorfeld jedes Prozesses mit personenbezogenen Daten muss ein schriftlichen Protokoll geplant werden.
  4. Speichern Sie auf Ihrer Internetseite keinen Cookie ohne die eindeutige Einwilligung des Benutzers. Insbesondere muss die Voreinstellung auf „kein Cookie speichern“ gestellt sein. Stellen Sie auf Ihrer Internetseite „Like-Buttons“ nur dar, wenn der Benutzer dies ausdrücklich erlaubt. Siehe Punkt 5.

Weitere Punkte würden sich in einem Persönlichen Gespräch zwischen uns ergeben. Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen um Ihre gesamten Prozesse zu analysieren, dokumentieren und ggf. anzupassen.

 

Termine für unsere Kostenfreie Infoveranstaltung:

21.03.2018 – 18:30 Uhr

22.03.2018 – 07:30 Uhr

06.04.2018 – 07:30 Uhr

20.04.2018 – 18:30 Uhr

25.04.2018 – 09:30 Uhr

Hinweis

Sicherlich haben Sie bereits mitbekommen, dass ab Mai eine neue Datenschutzverordnung der EU greift.
Als Ihr IT-Dienstleister, sehe ich es als meine Pflicht Sie dahingehend ausreichend zu informieren und ggf. zu unterstützen, denn auch Sie sind von diesem neuen Gesetz betroffen.

Ich bin mir sicher, dass bei Ihnen auch noch einiges zu verändern ist und aus diesem Grunde haben wir für Sie folgendes Paket zusammengestellt:

– Genaue Analyse und Protokollierung des aktuellen Stands
– Prüfung der Webseite
– Empfehlungen für Verbesserungen und Maßnahmen
– Anwendbarkeit der Datenschutzverordnung in Ihrem Falle

Dieses Paket können wir Ihnen für 320 € pauschal anbieten.
Dazu müssen wir nur einen gemeinsamen Termin finden.
Gerne können Sie mir einen Terminvorschlag per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

 

Michael Porwol

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