0800 00076 00 support@imendit.de

Garantiebedingungen

Allgemeines

 

Die IMENDIT GmbH, Luisenstr. 88, 42103 Wuppertal (nachfolgend „Garantiegeber“ oder „IMENDIT“) übernimmt gegenüber dem Verbraucher für alle über ihn verkauften Produkte, eine Funktionsgarantie unter den nachstehenden Bedingungen. Diese gilt zusätzlich zur Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer gesetzlich zusteht.

 

„Verbraucher“ im Sinne dieser Garantie(bedingung) ist jede natürliche Person, die Eigentümer des erworbenen Produkts ist und das Produkt nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen.

 

Voraussetzung und Umfang des Garantieschutzes

 

Gültig für alle Produkte der Kategorie Smartphone, Tablet und Computer, die Kunden / Verbraucher erworben haben (Kaufdatum):

 

Die IMENDIT-Garantie deckt alle technischen Funktionen des erworbenen Gerätes ab. Die IMENDIT garantiert dem Verbraucher, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Diese IMENDIT-Garantie gilt für eine Frist von 12 Monaten ab Kaufdatum. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

 

Von der Garantie erfasst werden nur Geräte, die auf der Webseite www.imendit.de oder im Ladenlokal der IMENDIT gekauft und die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Kaufs auf der Website www.imendit.de registriert werden. Mit der Registrierung auf unserer Webseite aktiviert der Verbraucher die Garantie. Sie erhalten ein Zertifikat zugesandt, welches als Nachweis für die Aktivierung gilt.

 

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch eine Fehleranzeige in Textform (Garantieantrag) innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber IMENDIT geltend machen oder das Gerät im Ladenlokal vorbei bringen und von der IMENDIT aufnehmen lassen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von 1 Monat anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs).

 

Leistungen im Garantiefall

 

IMENDIT steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Gerätewert zu erstatten.

 

Der Regelfall ist die Reparatur des alten Gerätes, sofern möglich. Sollte dies nicht möglich sein, wird IMENDIT für einen Austausch sorgen.

 

Beim Austausch wird das alte Gerät kostenfrei durch ein gleich- oder höherwertiges Gerät (gleiche Art und Güte zum Zeitpunkt des Garantieantrages und gleichen Typs) ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird oder verfügbar ist, ist IMENDIT berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

 

Alternativ kann die Auszahlung des Gerätewertes zum Zeitpunkt des Garantieantrages durch IMENDIT vorgenommen werden. Sofern IMENDIT eine Erstattung des Gerätewertes wählt und dies in Textform bestätigt, behält IMENDIT das Gerät und erstattet dem Verbraucher den Gerätewert zum Zeitpunkt des Garantieantrages.

 

Ablauf im Garantiefall

 

Sollten Probleme bei Geräten, die von der vorstehenden Garantie erfasst werden, auftauchen, so muss sich der Kunde beim Kunden-Service-Team von IMENDIT unter den nachfolgenden Kontaktdaten telefonisch oder per Mail melden:

 

Telefon: 0202 – 97370391

E-Mail: info@imendit.de

 

Das Kunden-Service-Team nimmt – soweit das Problem nicht telefonisch gelöst werden konnte – den Garantieantrag entgegen. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn das ausgefertigte Zertifikat bzw. die darauf befindliche Nummer angegeben wird. Anschließend sendet der Kunde sein Gerät an die IMENDIT oder bringt es persönlich vorbei.

 

Nach Erhalt des Gerätes wird dieses von den Technikern von IMENDIT geprüft. Der Verbraucher erhält anschließend eine Mitteilung per Mail oder Telefon über den Status und gegebenenfalls ein Ersatz- bzw. Austauschgerät zugesandt oder dieses kann dann abgeholt werden. Sollte die Auszahlung des Gerätewertes zum Zeitpunkt des Garantieantrages erfolgen, muss der Kunde IMENDIT eine Bankverbindung mitteilen.

 

Transport bzw. Versand dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch IMENDIT vorgenommen werden.

 

Voraussetzungen und Ausschlüsse

 

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine sachgerechte Benutzung und Wartung sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Produkte gemäß den technischen

Anleitungen und Pflegeanweisungen des jeweiligen Herstellers. Für unsachgemäß benutzte Produkte verfällt die Garantie. Beispiele für eine unsachgemäße Nutzung sind:

 

  • Gebrochenes Display und / oder Gehäuse
  • Wasserschaden
  • Elektrische Defekte auf Grund von nicht durch den Hersteller zugelassene Ladegeräte
  • Installation von nicht durch den Hersteller zugelassener Software (inkl. Apps etc.)

 

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

 

  • Verschleißteile, wie z.B. entfernbare Speicherkarten, Verschlussstücke;
  • Zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, Display, Linsen, durch Bruch;
  • Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien bzw. Akkus;
  • Geringfügige Abweichungen des Geräts von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
  • Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
  • Mängel am Produkt, die durch Installation und Transport verursacht wurden.

 

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

 

  • Nichteinhalten der Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
  • Schäden, die auf normale Abnutzung (z.B. Gebrauchsspuren am Gehäuse und / oder Display) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind;
  • Unsachgemäße Inbetriebnahme;
  • Mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
  • Schäden am Gerät, die auf eine nicht von ihrem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung schließen lassen;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.

 

Nichteingreifen der Garantie

 

Sofern sich ein Mangel als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Optional die eigenständige Abholung durch den Kunden.

Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen.

 

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

 

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet IMENDIT im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

 

Gesetzliche Rechte

 

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkäufer sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Hersteller hat, bei dem der Erstkäufer das Produkt erworben hat.

 

Erfüllungsort und anwendbares Recht

 

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsüber-einkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Wuppertal, Deutschland.

 

Garantiegeber

IMENDIT GmbH

Luisenstr. 88

42103 Wuppertal